Grundregeln im Umgang mit UAV
- Sichtprüfung des UAS auf Schäden von Propellern, Motoren, Landegestell und Body
- Kontrolle von Akku-Ladestand und Zustand von RC und MC (Intelligent Flight Battery sollte immer 100% vor dem Flug anzeigen)
- Fliege in „Offenen Flugzonen“ (Umgebung genau prüfen, Vorabkontrolle von Flug- und Kontrollzonen)
- Einhaltung erlaubter Flughöhen:Außerhalb Kontrollzone: 100 m AGL Innerhalb Kontrollzone (Abstand Flughafenbegrenzung > 1,5 km): 50 m AGL
- Flugbetrieb nur in Sichtweite (Line Of Sight: 300 m)
- Behalte stets die volle Kontrolle über das UAS/UAV (autonomer Flug wie Autostart und Autolandung sind nicht zu empfehlen)
- Prüfe Wetter und Umwelteinflüsse
- Warte auf ausreichendes GPS Signal und kontrolliere IMU Werte.
- Folge den Gesetzen zum Einsatz von UAS/UAV: Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO)
- Don’t Drink And Fly.
- Verbessere deine Flugfähigkeiten durch üben in sicheren Zonen.
- Sei kreativ! Und vor allem: Hab Spaß beim Fliegen!